Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-UmsG) wurde die AIFM-Richtlinie insbesondere durch die Einführung eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum 22.07.2013 in deutsches Recht umgesetzt. Im Rahmen dieser Umsetzung wurde das deutsche Investmentgesetz (InvG) aufgehoben. Das KAGB ist nunmehr einheitlicher Regulierungsrahmen für alle Fonds, einschließlich der bisher im InvG geregelten Fondstypen. Durch das KAGB ist die aufsichtsrechtliche Regulierung erheblich ausgeweitet worden. Neben EU-richtlinienkonformen Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapiere (sog. OGAW-Fonds), die vormals im InvG geregelt waren, werden nunmehr sämtliche in- und ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) in die Regulierung einbezogen. Unter die Alternativen Investmentfonds fallen z. B. solche Investmentvehikel, die nicht in die traditionellen Anlageklassen wie Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, sondern beispielsweise in nicht-notierte Unternehmensbeteiligungen (Private Equity Fonds), Infrastruktur, erneuerbare Energien, Immobilienentwicklungsprojekte etc. investieren.
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