Anlass des Auflösungsberichts ist die Auflösung eines Sondervermögens. Auf den Auflösungsbericht sind die Vorschriften für den Jahresbericht entsprechend anzuwenden. Der Auflösungsbericht hat eine Übersicht der im Geschäftsjahr an die Anleger durchgeführten Auszahlungen zu enthalten (vgl. § 19 KARBV, Kz 150).
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