Der Repräsentant stellt das inländische Bindeglied zwischen der ausländischer Investmentgesellschaft und den inländischen Anlegern und Behörden dar. Er soll letzteren die Kommunikation mit der ausländischen Investmentgesellschaft, und auch eine Rechtswahrung gegenüber dieser Gesellschaft erleichtern. Der Gesetzgeber stattet den Repräsentanten deshalb mit einer umfassenden Vertretungsbefugnis aus und begründet an seinem Sitz einen Gerichtsstand für Klagen gegen die ausländische Investmentgruppe. Der Repräsentant nimmt damit im Verhältnis zu der ausländischen Investmentgesellschaft eine Stellung ein, die den Anlegern einen inländischen Rechtsschutz und der Behörde die Durchsetzung ihrer Anordnungen sichert.
Lieferung: 01/12
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: