§ 209 erweitert die Anlagegrenzen des § 206 für passiv verwaltete inländische OGAW, bei denen die Risikomischung über die Verknüpfung des Portfolios mit einem Wertpapierindex erreicht wird (siehe Begr. RegE KAGB, BT-Drs. 17/12294, S. 244 – Zur Fortgeltung der InvG-Sonderregel im neuen KAGB vgl. auch Hyzik, in: Moritz/Klebeck/Jesch (Hrsg.), Kapitalanlagegesetzbuch – Frankfurter Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 209 Rn. 1).
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