Die Regelung des § 272g KAGB ist an § 178 KAGB angelehnt und beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Abwicklung des geschlossenen Masterfonds auf den geschlossenen Feederfonds. Geschlossener Master- und Feederfonds sind grundsätzlich so eng miteinander verbunden, dass die Abwicklung des geschlossenen Masterfonds im Regelfall auch zur Abwicklung des geschlossenen Feederfonds führen sollte. Alternativ ist es aber auch möglich, dass der geschlossene Feederfonds mit einem neuen geschlossenen Masterfonds fortbesteht oder in ein Investmentvermögen, das kein geschlossener Feederfonds ist, umgewandelt wird. Hierzu ist die Beteiligung der BaFin und der Anleger nötig.
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