§ 292 basiert auf Art. 30 AIFM-RL und überträgt diese Vorschrift beinahe wortgleich in das deutsche Recht. Die Norm enthält eine im traditionellen – auf Anlegerschutz ausgerichteten – Investmentrecht unbekannte Schutzrichtung, indem die Regelung das durch einen AIF erworbene Unternehmen (Target) für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Erwerb gegen „Zerschlagung“ schützt. Die Vorschrift untersagt in diesem Zeitraum in einem bestimmten Umfang Ausschüttungen, Kapitalherabsetzungen, Rücknahmen von Gesellschaftsanteilen und den Ankauf eigener Gesellschaftsanteile (share buy back).
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