§ 302 KAGB regelt die zulässigen Werbemaßnahmen im Rahmen des Vertriebs von Anteilen oder Aktien von OGAW und Publikums-AIF und unterwirft diese besonderen Anforderungen und Beschränkungen. Die Vorschrift ging in ihrer ursprünglichen Fassung auf die aufgehobene Regelung des § 124 InvG zurück, wobei auch Publikums-AIF von dem Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst wurden (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 6.5.2013, BT-Drs. 17/12294, S. 282).
Lieferung: 01/24
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: