Kommt es in einem Investmentvermögen zum Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäften, dann bestimmen § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV hinsichtlich des Jahresberichts zusätzliche, auf den Berichtsstichtag bezogene (§ 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 DerivateV) Angaben. Die Vorschrift dient der Umsetzung der Nummern 35 und 40 der ESMA ETF-Leitlinien.
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