Für zahlreiche in Deutschland ansässige Fondsmanager sind die Vorschriften für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach §§ 44 ff. KAGB, sprich die Regelungen für „kleine“ Fondsmanager, von zentraler praktischer Bedeutung (hierzu schon Nelle/Klebeck, BB 2013, 2499 ff.). Denn dazu zählt die große Mehrheit der – bisher weithin „unregulierten“ – Verwalter von Fonds, die nicht unter den bislang geltenden, formellen Fondsbegriff des nunmehr durch das KAGB abgelösten Investmentgesetzes fielen – v. a. Venture Capital oder Private Equity Fonds (hierzu Nelle/Klebeck, BB 2013, 2499; Weitnauer/Boxberger/Anders-Boxberger, KAGB, § 44 Rn 1).
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