Schreiben des BMF vom 21. Dezember 2017 – GZ: IV C 1 – S 1980-1/16/10010:016; DOK 2017/1058518 an Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), den Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) u. a., bezugnehmend auf das Schreiben des BVI vom 8. November 2017 und der DK vom 4. August 2017
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