Schreiben des BMF vom 29. Januar 2020, bezugnehmend auf das BMF-Schreiben vom 9. Januar 2019, BStBl. I S. 58, – GZ IV C 1 – S 1980-1/19/10038 :001 – DOK 2020/0091563 an die Obersten Finanzbehörden der Länder und das BZSt
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