§ 6 KAVerOV bestimmt und konkretisiert auf Grundlage des § 30 Abs. 5 KAGB die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften, die OGAW und/oder Publikums-AIF im Geltungsbereich des KAGB verwalten. Für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten durch den unmittelbaren Verweis in § 30 Abs. 4 KAGB die gleichen Anforderungen für das Liquiditätsmanagement (vgl. dazu sogleich unter Rz 4 f.). Im Übrigen weist § 6 KAVerOV im Hinblick auf die Kontrolle und Steuerung von Liquiditätsrisiken Parallelen zu den Anforderungen an das Risikomanagement nach § 5 KAVerOV auf (vgl. dazu noch unten Rz 8 ff.).
Lieferung: 03/16
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: