Schreiben des BMF vom 17. November 2020, bezugnehmend auf die Schreiben des BMF vom 18. August 2009 (BStBl 2009 I S. 931, Rz. 162 ff.) sowie vom 21. Mai 2019 (BStBl 2019 I S. 527, Rz. 56.31 ff.), GZ IV C 1 – S 1980-1/19/10082:006, DOK 2020/1174474 an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern
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