Schreiben des BMF vom 5. September 2023, betreffend die Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527, GZ IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :028, DOK 2023/0850908, an die obersten Finanzbehörden der Länder und das BZSt
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