Schreiben des BMF vom 05. Januar 2024, bezugnehmend auf das BMF-Schreiben vom 04. Januar 2023, BStBl I S. 178, GZ IV C 1 – S 1980-1/19/10038 : 008, DOK 2024/0002132, an die obersten Finanzbehörden der Länder
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