Das Investmentgesetz hat im Laufe der Zeit in vielen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen das frühere konservative Anlagespektrum und damit den Freiraum für die Fondsverwaltung kontinuierlich erweitert und flexibler gestaltet. Parallel zu der zunehmenden Öffnung der Märkte und der Zunahme ihrer Volatilität sind die Anlagevorschriften mit jedem Finanzmarktförderungsgesetz laufend ausgeweitet worden (z. B. bezüglich des Erwerbs von Investmentanteilen (§ 51) und Derivaten (§ 52), des Abschlusses von Wertpapier-Darlehens- und -Pensionsgeschäften (§§ 54ff.), der Erleichterung einer Kreditaufnahme (§ 53) und Anlage von Liquidität (§ 49) sowie nach §§ 67 ff. der Erleichterung des Erwerbs von ausländischen Immobilien und von Beteiligungen für Immobilien-Sondervermögen. Das starke Wachstum der Vermögenswerte, die Globalisierung und steigende Komplexität der Anlageprodukte, wachsende Anforderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Risikokonzentration durch Spezialisierung der Fondsvermögen (Branchenfonds, Länderfonds), die Erweiterung der Nebentätigkeiten einer KAG nach § 7 Abs. 2, die weitgehende Möglichkeit einer Auslagerung insbesondere der Portfolioverwaltung nach § 16, Risiken für die Organisation der Geschäftstätigkeit und die Anforderungen an Compliance, Rechts- und Datensicherheit, Mitarbeitergeschäfte, Geldwäsche usw. führen zu einem stetigen Anwachsen der Risiken. Das Vertrauen der Anleger in die Professionalität einer Verwaltung ihres Vermögens durch Kapitalanlagegesellschaften mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt, die Anforderungen an eine Produktaufsicht durch die Bundesanstalt (vgl. Begr. RegE. zum InvmodG, Kz 582 S. 435) und die wachsende Bedeutung der Investmentfonds für die Altersvorsorge setzen angemessene Mechanismen bei den Kapitalanlagegesellschaften zur Beherrschung der Risiken voraus.
Lieferung: 05/13
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: