Was ist ein Nettingrahmenvertrag? |
Nettingrahmenverträge sollen bewirken, dass die einbezogenen Geschäfte – zum Beispiel Derivatetransaktionen - beim Eintritt von vertraglich definierten Ausfallereignissen enden oder beendet werden können. Die zum Zeitpunkt der Beendigung ermittelten Marktwerte der Einzelgeschäfte werden anschließend zu einem Nettoanspruch oder einer Nettoforderung saldiert. Vereinbarungen, wie sie in dem obigen BGH-Fall verwendet werden, kommen in zahlreichen Rahmenverträgen vor. Diese basieren auf Musterklauseln, wie sie z.B. von dem Bundesverband Deutscher Banken oder der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) erstellt werden. |
Weiterführende Literatur |
Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines. |
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