Die speziellen Risiken für Privatanleger aus Sicht der BaFin |
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Im Wortlaut: Entwurf der Allgemeinverfügung der BaFin vom 28.07.2016 |
Hiermit ergeht folgende Allgemeinverfügung: 1. Ich ordne das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Zertifikaten bezogen auf Bonitätsrisiken („Bonitätsanleihen” oder „credit linked notes”) an Privatkunden i.S.d. § 31a Abs. 3 WpHG an. 2. Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben. |
Weiterführende Literatur |
Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines. |
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