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101. Allgemeinverfügung der BaFin an alle Kapitalanlagegesellschaften, die bei einem verwalteten Immobilien-Publikums-Sondervermögen die Verwaltung nach § 38 Absatz 1 InvG gekündigt haben

Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. November 2012 Geschäftszeichen WA 42-Wp 2136-2012/0068

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