§ 18 Zugehöriges Delta
Abs. 1 definiert allgemein und marktgängig den Begriff des Deltas. Durch das Delta wird regelmäßig die Sensitivität des Optionspreises auf preisliche Veränderungen des Basiswertes, welche ebenfalls standardmäßig Delta genannt werden, berechnet. Es beschreibt also die Relation einer Wertänderung des Derivates zu einer als unbedeutend qualifizierten Wertänderung des Basiswertes. Die Ermittlungsverfahren hierzu sind eindeutig und allgemein verfügbar.
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