§ 184 Verschmelzungsplan
184 KAGB betrifft den Verschmelzungsplan, dessen Erstellung und Einreichung unter anderem Voraussetzung fr die Erteilung der Genehmigung der Verschmelzung seitens der BaFin nach Magabe des 182 KAGB ist. Die Vorschrift bernimmt die aufgehobene Regelung des 40b InvG und setzt somit gleichzeitig Art. 40 der OGAW IV-Richtlinie um (vgl. auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU ber die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG), vom 06.02.2013, BT- Drs. 17/12294, S. 260/261). Die Gesetzesbegrndung zum vormaligen 40b InvG stellt lapidar fest: 40b InvG dient der Umsetzung von Artikel 40 der Richtlinie 2009/65/EG (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen fr gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz OGAW-IV-UmsG), vom 24.01.2011, BT-Drs. 17/4510, S. 69), d. h. es gibt insbesondere keine gesetzgeberische Begrndung zu Satz 2 der Vorschrift.
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