Investment
 

§ 184 Verschmelzungsplan

� 184 KAGB betrifft den Verschmelzungsplan, dessen Erstellung und Einreichung unter anderem Voraussetzung f�r die Erteilung der Genehmigung der Verschmelzung seitens der BaFin nach Ma�gabe des � 182 KAGB ist. Die Vorschrift �bernimmt die aufgehobene Regelung des � 40b InvG und setzt somit gleichzeitig Art. 40 der OGAW IV-Richtlinie um (vgl. auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung � Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU �ber die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz � AIFM-UmsG), vom 06.02.2013, BT- Drs. 17/12294, S. 260/261). Die Gesetzesbegr�ndung zum vormaligen � 40b InvG stellt lapidar fest: �� 40b InvG dient der Umsetzung von Artikel 40 der Richtlinie 2009/65/EG� (Gesetzentwurf der Bundesregierung � Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen f�r gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz � OGAW-IV-UmsG), vom 24.01.2011, BT-Drs. 17/4510, S. 69), d. h. es gibt insbesondere keine gesetzgeberische Begr�ndung zu Satz 2 der Vorschrift.

Lieferung: 06/16