Investment
 

§ 186 Verschmelzungsinformationen

§ 186 KAGB enthält Detailvorgaben betreffend die Verschmelzungsinformationen, die den Anlegern des übertragenden sowie auch des übernehmenden Sondervermögens zur Verfügung zu stellen sind. Die Vorschrift ist ein Kernelement des Anlegerschutzes durch Transparenz in dem Normenkomplex der §§ 181 ff. KAGB.

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