§ 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU ber die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I, S. 1981) eingefhrt. Inhaltlich weist sie erhebliche Parallelen zur seinerzeitigen Vorlufervorschrift des 90j InvG zu den damaligen Sonstigen Sondervermgen auf.
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