§ 25 Abschluss und Bewertung eines OTC-Derivates
§ 25 DerivateV ist ein wesentlicher Grund für den Abschluss von standardisierten Rahmenverträgen. Hierzu gibt es seit Mai 2014 eine neue Version der Mantelvereinbarung (BaFin, Erläuterungen zur Derivateverordnung vom 22. Juli 2013, zu § 25, abgedruckt unter Kza 182) mit Anpassungen an die letzten rechtlichen Änderungen. Hintergrund der Mantelvereinbarung ist insbesondere Abs. 1 (BaFin, Erläuterungen zur Derivateverordnung vom 22. Juli 2013, zu § 25, abgedruckt unter Kza 182). Darüber hinaus stellt die Mantelvereinbarung sicher, dass das Aufrechnungsverbot zwischen KVG und Sondervermögen eingehalten wird.
Lieferung: 02/23mit Smartlink: https://www.investmentdigital.de/in_k_0405_2000_025