§ 289 Mitteilungspflichten
289 ist Teil der besonderen Vorschriften fr geschlossene inlndische Spezial-AIF, die die Kontrolle ber nicht brsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen. In der Praxis werden vornehmlich Private Equity Fonds und Hedgefonds vom Anwendungsbereich der 287292 umfasst sein (Viciano-Gofferje, BB 2013, 2506). Dabei beziehen sich die aus 289 folgenden Mitteilungspflichten, anders als die in 290 normierten Offenlegungspflichten, dem klaren Wortlaut nach ausschlielich auf nicht brsennotierte Unternehmen. Emittenten sind vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht erfasst.
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