Investment
 

§ 289 Mitteilungspflichten

� 289 ist Teil der besonderen Vorschriften f�r geschlossene inl�ndische Spezial-AIF, die die Kontrolle �ber nicht b�rsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen. In der Praxis werden vornehmlich Private Equity Fonds und Hedgefonds vom Anwendungsbereich der �� 287�292 umfasst sein (Viciano-Gofferje, BB 2013, 2506). Dabei beziehen sich die aus � 289 folgenden Mitteilungspflichten, anders als die in � 290 normierten Offenlegungspflichten, dem klaren Wortlaut nach ausschlie�lich auf nicht b�rsennotierte Unternehmen. Emittenten sind vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht erfasst.

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