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§ 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF

Während § 298 KAGB die Veröffentlichungs- und Informationspflichten gegenüber Anlegern von EU-OGAW regelt, befasst sich § 299 KAGB mit denselben für EU-AIF und ausländische AIF, die in Deutschland vertrieben werden. Die Vorschrift geht auf § 122 Abs. 2 bis 5 InvG a. F. zurück und dient teilweise der Umsetzung des Art. 22 der AIFM-Richtlinie. Entsprechende Verpflichtungen für inländische Publikums-AIF ergeben sich bereits aus den Produktregelungen (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 6.5.2013, BT-Drs. 17/12294, S. 281).

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