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§ 331 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Vertrieb von EU-AIF oder inländischen AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Wesentliches Element beim Vertrieb von AIF an professionelle Anleger ist der in der AIFM-Richtlinie vorgesehene EU-Pass, der es ermöglicht, dass in einem Mitgliedstaat zugelassene Fondsmanager, AIF an professionelle Anleger unter Nutzung eines vereinfachten Anzeigeverfahrens EU-weit vertreiben. Dieses Verfahren, das sich bereits bei dem Vertrieb von OGAW bew ährt hat, beruht auf folgendem Gedanken, dieser wiederum auf dem sog. Herkunftsstaatsprinzip.

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