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§ 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Unterabschnitt 5 mit § 356 ist durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, 1245) angefügt worden und am 23.07.2015 in Kraft getreten. § 356 enthält Übergangsvorschriften, die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veranlasst sind. Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat u. a. Änderungen in den §§ 45, 48 und 170 verursacht. § 356 ordnet insoweit an, dass die neue Fassung erstmals auf Jahresberichte und Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

Lieferung: 12/15