Investment
 

§ 36 Angaben in den wesentlichen Anlegerinformationen

Bildet das Investmentvermögen einen Index nach oder weist der nachgebildete Index selbst Leverage auf, bestimmen sich die Mindestangaben des Verkaufsprospekts maßgeblich nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 DerivateV.

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