§ 363 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
§ 363 KAGB ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 9. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 2579) in das KAGB eingefügt worden. Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes sollen die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert werden. Stärkung des Anlegerschutzes soll u. a. durch eine effektivere Regulierung des Vertriebs von Vermögensanlagen erreicht werden (vgl. Lorenz, Deutsche Rechtspolitik Aktuell, WM 2021, S. 416). Das Gesetz setzt das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz vom 15. August 2019 um und ergänzt das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Bundestag, Beschluss vom 20. Mai 2021 – BR-Drs. 19/28166).
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