Investment
 

98. Häufige Fragen zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln gemäß Art. 12f. der EU-LeerverkaufsVO

Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps – Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. Januar 2013

Lieferung: 08/13