Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) / Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG) – Einleitung
In der Wissenschaft und Praxis wird der Begriff „Unternehmensbeteiligungsgesellschaft“ weitgehend synonym wie der Begriff „Kapitalbeteiligungsgesellschaft“ als Oberbegriff für alle privaten Finanzierungsgesellschaften verwendet, deren Hauptzweck in spezifischen Formen einer Beteiligungsfinanzierung besteht (näher Rz 4). Die entsprechenden Beteiligungsgesellschaften bilden neben den Kapitalanlagegesellschaften die zweite große Säule der Investmentfinanzierung (näher Rz 7).
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