Vorbemerkung zu § 1
Das Investmentsteuergesetz (InvStG) ist ein spezielles steuerrechtliches Regime für Investmentvermögen und ihre Anleger. Als lex specialis verdrängt es in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Regelungen, insoweit es Abweichungen enthält. Es gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Investmentvermögen. Begrifflich knüpft das Investmentsteuerrecht vor allem an (investment-)aufsichtsrechtliche Vorschriften an, so wie sie ursprünglich im Investmentgesetz (InvG) und heute im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorzufinden sind.
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