299 Verffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten fr EU-AIF und auslndische AIF
Während § 298 KAGB die Veröffentlichungs- und Informationspflichten gegenüber Anlegern von EU-OGAW regelt, befasst sich § 299 KAGB mit denselben für EU-AIF und ausländische AIF, die in Deutschland vertrieben werden. Die Vorschrift geht auf § 122 Abs. 2 bis 5 InvG a. F. zurück und dient teilweise der Umsetzung des Art. 22 der AIFM-Richtlinie. Entsprechende Verpflichtungen für inländische Publikums-AIF ergeben sich bereits aus den Produktregelungen (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 6.5.2013, BT-Drs. 17/12294, S. 281).
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.