§ 356 Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Unterabschnitt 5 mit § 356 ist durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, 1245) angefügt worden und am 23.07.2015 in Kraft getreten. § 356 enthält Übergangsvorschriften, die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veranlasst sind. Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat u. a. Änderungen in den §§ 45, 48 und 170 verursacht. § 356 ordnet insoweit an, dass die neue Fassung erstmals auf Jahresberichte und Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten € 5,56* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.