Die Übergangsvorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12. Mai 2021 (BGBl I 2021 Nr. 23, S. 990 ff.) neu in das KAGB eingeführt. Die Richtlinie (EU) 2019/2034 dient einer soliden europäischen Beaufsichtigung und ist Bestandteil des Regulierungsrahmens, auf dessen Grundlage Finanzinstitute in der Union Dienstleistungen erbringen. Gegenstand der Richtlinie (EU) 2019/2034 sind unter anderem Anforderungen an das Anfangskapital von Wertpapierfirmen. Da über § 5 Kapitalverwaltungsgesellschaften neben der kollektiven Vermögensverwaltung auch Wertpapier(neben)dienstleistungen erbringen (können), sind diese von der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 betroffen.
Lieferung: 06/21
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: