Zum Schutz der Anleger und der Stabilität des Finanzsystems kommt dem Erfordernis einer Erlaubniserteilung im KWG und KAGB eine besondere Bedeutung zu, um das Eindringen ungeeigneter Personen oder unzulänglich fundierter Unternehmen in das Gewerbe zu verhindern. Der Erlaubnisvorbehalt in den §§ 20 bis 22 und die daran anknüpfende Ermächtigungsnorm in § 15 dienen dazu, die Funktionsfähigkeit sowie die Integrität des Kreditund Finanzmarktes zu schützen und damit die Stabilität des Finanzsystems zu wahren. Daneben bezwecken die Vorschriften auch den Ein- und Anlegerschutz. Es entspricht der Aufgabenstellung der BaFin, dafür zu sorgen, dass das Betreiben unerlaubter Geschäfte eingestellt und der Erlaubnisvorbehalt durchgesetzt wird sowie bereits getätigte verbotene Geschäfte möglichst schnell abgewickelt werden (Urteil des VG Frankfurt a. M. v. 21.2.2008, 1 E 5085/06, ZIP 2009 S. 213, www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de).
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