Die Regelung zum Liquiditätsmanagement stellt eine Konkretisierung der Allgemeinen Verhaltens- und Organisationspflichten dar. Sie ist Teil des normübergreifenden Prinzips des Risikomanagements und beinhaltet die Pflicht zur Erfassung, Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken (Geurts/Schubert, in: Moritz/Klebeck/Jesch, KAGB, § 30 Rz 2). Die Anforderungen der Norm gelten nicht nur für KVGen im Inland, sondern auch für eventuelle Zweigniederlassungen im Ausland (Josek/Steffen, in: Baur/ Tappen, Investmentgesetze, § 30 KAGB, Rz 1).
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