§ 115 übernimmt mit redaktionellen Änderungen den Wortlaut des aufgehobenen § 104 InvG. Der Begriff des Gesellschaftskapitals wurde für die Investmentaktiengesellschaft durch das Investmentänderungsgesetz vom 21.12.2007 eingeführt. Der bis dahin verwendete Begriff des Grundkapitals wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Besonderheiten des veränderlichen Kapitals der Investmentaktiengesellschaft gegenüber dem Grundkapital einer herkömmlichen Aktiengesellschaft ersetzt (vgl. BT-Drucksache 17/5576, Seite 83).
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