Gem. Art. 19 Abs. 2 AIFM-Richtlinie ist es dem Recht des Staates überlassen, in welchem das Investmentvermögen registriert ist, wie die Bewertung der Vermögensgegenstände und die Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil eines Investmentvermögens erfolgen soll. Möglich ist auch, die Bewertung durch Satzung oder die Vertragsbedingungen festzulegen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 168 KAGB somit eine nationale Regelung für die Berechnung des Nettoinventarwertes je Anteil oder Aktie sowie die Bewertung von Vermögensgegenständen für in Deutschland aufgelegte (Publikums-)Investmentvermögen geschaffen (Kayser/Selkinski, in: Weitnauer/Boxberger/Anders, KAGB, § 168 Rz 1).
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 36 Seiten € 20,81* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.