Die Emittentengrenzen (auch Ausstellergrenzen) sind ein zentraler Bestandteil der gesetzlich normierten Anlagegrenzen für OGAW. Sie finden darüber hinaus Anwendung bei gemischte Investmentvermögen (§ 218 Satz 2) und offenen inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284 Abs. 1). Zweck dieser Regelungen ist es, das mit dem Erwerb von Wertpapieren zwangsläufig verbundene Emittentenrisiko systematisch, kalibriert und risikoadäquat zu begrenzen.
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