§ 228 stellt zusätzliche Anforderungen an den Verkaufsprospekt für inländische Dach-Hedgefonds zu den in § 165 normierten Mindestangaben, die alle Verkaufsprospekte eines offenen Publikumsinvestmentvermögens enthalten müssen. Ausdrückliches Ziel solcher Mindestangaben ist gemäß den gesetzgeberischen Intentionen, die im Wortlaut von § 165 Abs. 1 Erwähnung fanden, dem Anleger ein begründetes Urteil zu ermöglichen. Dazu muss der Verkaufsprospekt „redlich und eindeutig“ und darf nicht irreführend sein (§ 165). Diese eher programmatische Vorschrift wird in § 165 Abs. 2 bis 9 konkretisiert. Der Verkaufsprospekt für inländische Dach-Hedgefonds muss zwingend ein ausführlicher sein, die Möglichkeit eines vereinfachten Verkaufsprospekts ist nicht vorgesehen (zur Kritik daran siehe Rz 20).
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