Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen vom 15.12.2003 in das InvG eingeführt bzw. aus dem KAGG übernommen. Abs. 1 1. Hs. entspricht dabei § 15 Abs. 2 S. 1 letzter Hs. KAGG. Abs. 1 2. Hs. wurde im Hinblick auf die im Investmentmodernisierungsgesetz erstmals im deutschen Investmentrecht geregelten Single-Hedgefonds und Dach-Hedgefonds eingefügt. Abs. 2 entspricht § 15 Abs. 5 KAGG. Die in Abs. 2 gemachten Änderungen sind Folgeänderungen. Abs. 3 ist an die frühere Ausnahmeregelung in § 19 Abs. 7 KAGG angelehnt.
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