Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) sind eine Sonderform der sog. freien Kapitalbeteiligungsgesellschaften (vgl. UBGG-Einleitung Kz 454 Rz 1ff.). Das UBGG sieht keine steuerlichen Sonderregelungen vor. Die Erträge der gesetzlich geregelten UBG werden deshalb grundsätzlich genauso besteuert, wie die Erträge der freien Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Lediglich bei der Gewerbesteuer gibt es für die gesetzlich geregelten UBG Besonderheiten (vgl. unten Abschn. D). Der nachfolgend darzustellenden Besteuerung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften liegt folgender typische Sachverhalt zugrunde.
Lieferung: 08/05
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: