Investment
 

§ 14 Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 14 regelt die Haftung von Anlegern, Anbietern von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, depotführenden Stellen und gesetzlichen Vertretern des Investmentfonds für fehlerhafte Nachweise, Bescheinigungen, Bestätigungen und Mitteilungen, die zu einer unrechtmäßigen Erstattung oder Nichterhebung der Steuer geführt haben.
Die Haftungsregelung des § 14 ist nicht abschließend, sodass bspw. eine Inanspruchnahme nach Maßgabe der Haftungsvorschriften der §§ 69 ff. AO sowie privatrechtlicher Haftungsvorschriften nicht ausgeschlossen ist.

Lieferung: 08/20