§ 1 Begriffsbestimmungen
Das Kapitalanlagegesetzbuch folgt dem Investmentgesetz (InvG) nach. Jenes wurde aufgehoben und durch die Übernahme und eine Neustrukturierung der Regelungen des InvG zusammen mit der Umsetzung der AIFMRichtlinie (RICHTLINIE 2011/61/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010) in das neue Kapitalanlagegesetzbuch überführt, welches am 22.07.2013 in Kraft getreten ist. Ziel des KAGB ist es, ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager zu schaffen (BT-Drucks. 17/12294, S. 188 sowie Heimann, WM 2014, 821).
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