§ 223 Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I, S. 1981) eingeführt. Inhaltlich weist sie erhebliche Parallelen zur seinerzeitigen Vorläufervorschrift des § 90i Investmentgesetz zu den damaligen Sonstigen Sondervermögen auf.
Lieferung: 04/25mit Smartlink: https://www.investmentdigital.de/in_k_0405_223