Investment
 

78. Kriterien für die Auslagerung der Finanzportfolioverwaltung auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat gem. § 17 Absatz 2 Satz 4 InvG

Rundschreiben 18/2009 (WA) der BaFin vom 2. Oktober 2009 Geschäftszeichen: WA 41-Wp 2136 – 2008/0016

Lieferung: 06/10