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99. Auslegungsentscheidung zu den Vorgaben an die Depotbank bei Abwicklung nach § 39 Absatz 2 InvG eines Immobilien-Publikums-Sondervermögens

Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. November 2012 Geschäftszeichen WA 42-Wp 2136-2012/0039

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